Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konkret Werbung GmbH, 8180 Bülach

1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Werbe-Agentur «Konkret Werbung GmbH», nachfolgend «KONKRET» genannt, und dem Kunden, welcher die Dienste von «KONKRET» in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
«KONKRET» verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. «KONKRET» verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.

3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde unterstützt «KONKRET» bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch «KONKRET» in Rechnung gestellt.

4. Leistungen Dritter
Für Leistungen im Bereich, Druck, Produktion, Text und Lektorat, arbeitet «KONKRET» mit ausgewählten Spezialisten zusammen. «KONKRET» handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte angegeben und verrechnet.

5. Geistiges Eigentum
Alle von «KONKRET» geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von «KONKRET». Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens «KONKRET». Ohne Einverständnis von «KONKRET» ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.

6. Nutzungsrechte
Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von «KONKRET» einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) kann oder wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von «KONKRET» hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. Gewährleistung
Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche «KONKRET» zur Weiterbearbeitung dienen, geht «KONKRET» davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen
«KONKRET» bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist «KONKRET» ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit.

9. Offerten
Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von «KONKRET» erlischt nach 60 Tagen.

10. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

11. Gut zum Druck
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden übernimmt «KONKRET» keine Haftung.

12. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Belege
Von allen produzierten Arbeiten sind an «KONKRET» 3 Belege zu überlassen. «KONKRET» steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

14. Verrechnung und Mehrwertsteuer
Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 30 Tage übersteigt, hat «KONKRET» Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung) oder es werden laufend per Monatsrapport geleistete Arbeiten in Rechnung gestellt werden. Es können Voraus- oder Anzahlungen gestellt werden.

15. Auftragsreduzierung oder -Annullierung
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat «KONKRET» einen Anspruch auf 50% des abgemachten Honorars, dessen Leistungen begonnen wurden. Wurde die Leistung bereits voll-ständig erbracht hat «KONKRET» Anspruch auf den vollen, abgemachten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. Haftung
Die Haftung seitens «KONKRET» beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

17. Mängelrüge
Die von «KONKRET» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.

18. Recht und Gerichtstand
Die Beziehungen zwischen Kunde und «KONKRET» unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bülach, Schweiz.

Bülach, 1. März 2012